| Antrag: | Erarbeitung und Implementierung eines Institutionellen Schutzkonzepts |
|---|---|
| Antragsteller*in: | BDKJ-Bundesvorstand |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Gestern, 15:42 |
Ä5 zu A5: Erarbeitung und Implementierung eines Institutionellen Schutzkonzepts
Antragstext
Von Zeile 7 bis 17:
Interaktionen auf Bundesebene. Auf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung 2027 wird ein Zwischenstand vorgelegt.[Zeilenumbruch]
Bei der Erarbeitung des Schutzkonzepts sind geeignete Fachstellen sowie Vertreter*innen der Diözesan- und Jugendverbände zu beteiligen. Dazu wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die beratend zur Seite steht. Sie besteht aus zwei Vertreter*innen der Diözesanverbände, zwei Vertreter*innen der Jugendverbände und zwei Vertreter*innen der Ausschüsse. Die Arbeitsgruppe ist möglichst divers zu besetzen. Auf Fachkompetenz ist zu achten, eine abgeschlossene und aktuell gültige Präventionsschulung ist verpflichtend. Die Arbeitsgruppe wird im Hauptausschuss nach der Hauptversammlung gewählt.Die Arbeitsgruppe besteht aus Vertreter*innen der Diözesan- und Jugendverbände, die durch den Hauptausschuss berufen werden. Zusätzlich entsendet der Bundesvorstand eine Person in die Arbeitsgruppe. Bei Bedarf können Mitarbeitende der Bundesstelle zur Beratung hinzugezogen werden. Zur Begleitung der Arbeitsgruppe wird eine geeignete Fachkraft hinzugezogen. Die Arbeitsgruppe ist möglichst divers zu besetzen. Auf Fachkompetenz ist zu achten, eine abgeschlossene und aktuell gültige Präventionsschulung ist verpflichtend. Zusätzlich werden Partizipationsmöglichkeiten für alle Akteur*innen im BDKJ geschaffen.

Kommentare